Mitglieder können volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen werden.
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod, Auflösung juristischer Personen, Streichung oder Ausschluss.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Sie ist das oberste Organ und findet mindestens einmal jährlich statt.
Entgegennahme von Berichten, Beschlussfassungen, Wahlen, Satzungsänderungen und Auflösung.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und führt die Geschäfte des Vereins.
Die Kassenprüfung erfolgt durch gewählte Prüfer.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann eine Schlichtungskommission eingesetzt werden.
Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang oder schriftliche Mitteilung.
Die Auflösung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit.
Die Satzung wurde am 07. April 2008 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.