Satzung

Kleingartenverein „Westend e.V.“

I. Name und Sitz des Vereins

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Kleingartenverein Westend e.V.“.
  2. Sitz des Vereins ist 09116 Chemnitz, Am Heim 17.
  3. Er ist im Vereinsregister Chemnitz unter Nr. 249 eingetragen.
  4. Der Verein ist Mitglied im Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e.V.

II. Gegenstand des Vereins

§ 2 Ziele und Aufgaben

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und des Bundeskleingartengesetzes.
  2. Er ist selbstlos tätig und parteipolitisch sowie konfessionell unabhängig.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  4. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
  5. Keine Person darf durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
  6. Der Verein berät und betreut seine Mitglieder fachlich.
  7. Er überlässt seinen Mitgliedern Kleingärten zur Nutzung gemäß BKleingG.

III. Mitgliedschaft

§ 3 Mitglieder

Mitglieder können volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen werden.

§ 4 Erwerb

  1. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  3. Eine Mitgliedschaft verpflichtet nicht automatisch zum Abschluss eines Pachtvertrages.
  4. Finanzielle Regelungen erfolgen durch Beitrags- und Gebührenordnung.
  5. Änderungen persönlicher Daten sind innerhalb von 21 Tagen mitzuteilen.
  6. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

§ 5 Beendigung

Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod, Auflösung juristischer Personen, Streichung oder Ausschluss.

§ 6 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 7 Rechte

  • Nutzung der Vereinseinrichtungen
  • Teilnahme an Veranstaltungen
  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Vorschlagsrecht

§ 8 Pflichten

  • Einhaltung der Satzung und Beschlüsse
  • Finanzielle Verpflichtungen erfüllen
  • Mitarbeit im Vereinsleben

V. Organe des Vereins

§ 9 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 10 Mitgliederversammlung

Sie ist das oberste Organ und findet mindestens einmal jährlich statt.

§ 11 Aufgaben

Entgegennahme von Berichten, Beschlussfassungen, Wahlen, Satzungsänderungen und Auflösung.

§ 12 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und führt die Geschäfte des Vereins.

§ 13 Kassenprüfung

Die Kassenprüfung erfolgt durch gewählte Prüfer.

§ 14 Schlichtungskommission

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann eine Schlichtungskommission eingesetzt werden.

VI. Bekanntmachungen

§ 15

Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang oder schriftliche Mitteilung.

VII. Auflösung des Vereins

§ 16

Die Auflösung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit.

VIII. Inkrafttreten

§ 17

Die Satzung wurde am 07. April 2008 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.